Am 20. November 1989 hat die UNO Vollversammlung die Konventionen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen angenommen. Sie enthält in 54 Artikeln alle Rechte, die Kinder und junge Menschen in der ganzen Welt haben:
Alle Kinder und Jugendliche haben die gleichen Rechte. Kein Kind oder Jugendlicher darf wegen ihres/seines Geschlechts, ihrer/seiner Hautfarbe, ihrer/seiner Sprache oder ihrer/seiner Religion benachteiligt werden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf das größtmögliche Maß an Gesundheit sowie auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf kostenlose Grundschulbildung. Außerdem soll ihnen der Besuch einer weiterführenden Schule ermöglicht werden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erholung, Freizeit und die Teilnahme an kulturellen und künstlerischen Aktivitäten.
Kinder und Jugendliche haben das Recht sich zu informieren, ihre Meinung frei zu äußern und gehört zu werden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung und vor Missbrauch und Misshandlung geschützt zu werden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonderen Schutz und Hilfe zu erhalten.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, vor ausbeuterischer Arbeit und sexuellem Missbrauch geschützt zu werden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, mit ihren Eltern zu leben und Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, wenn diese getrennt leben.
Kinder und Jugendliche, die behindert sind, haben das Recht auf besondere Unterstützung und Förderung sowie auf eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Der Kinderschutzbund Ortsverband Hameln e.V. • Fischbecker Str. 50 • 31785 Hameln • 0 51 51 / 94 25 71